Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, versichert AsstrA die Unternehmensrisiken, die beim Service für unsere Kunden entstehen, über die Zurich Versicherung Ltd. Unsere Haftung für das beförderte Gut wird mit einem Limit von 3 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall versichert. Damit können wir eine Entschädigung für den vom Spediteur verursachten Schaden garantieren.
Auch kontrollieren wir die Dienstleistungsqualität unserer Frachtführer sorgfältig und prüfen das Vorhandensein von CMR-Frachtbriefen bei von uns beauftragten Transportunternehmen.
Der Frachtführer haftet nicht für alle an der Fracht entstandenen Schäden. Dies hängt damit zusammen, dass die Haftung des Frachtführers durch das Völker- und Landesrecht sowie auch durch den CMR-Vertrag begrenzt ist.
Gemäß CMR haftet der Frachtführer nicht für Schäden, die durch Verladen, Verstauen, Verrücken oder Ausladen des Gutes (Art. 17.4) und bei Umständen, die der Frachtführer nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (Art. 17.2), z.B. bei Diebstahl (wenn keine grobe Fahrlässigkeit des Fahrers vorliegt). Der CMR-Vertrag begrenzt die Haftung des Frachtführers auf höchstens 8,33 SDR (ca. 12 Euro) je kg Rohgewicht des verlorenen oder beschädigten Guts. In diesen Fällen gehen alle Verluste auf Kosten des Frachteigentümers.
Um mögliche ungedeckte Verluste zu vermeiden, empfiehlt AsstrA den Auftraggebern, das Gut selbst zu versichern, was für den Frachteigentümer einen zügigen und vollständigen Schadensersatz im Versicherungsfall bedeutet.