Erneuerbare Energien konkurrieren erfolgreich mit traditionellen Energien. Die Nutzung der Windenergie reduziert die CO2-Emission erheblich. Beim Betreiben von Kohlekraftwerken betragen die Kohlendioxidemissionen 820 g/kWh, während die indirekte CO2-Emission von Windkraftanlagen 11 g/kWh beträgt. Durch die Umstellung auf erneuerbare Energien in Europa bis 2030 werden die Kohlendioxidemissionen um 265 Millionen Tonnen gesenkt.
Im Auftrag eines Firmenkunden aus der Windenergiebranche stellte die Transport- und Logistikgruppe AsstrA einen Wetterturm zur Analyse des Windverhaltens zu. Der Turm ist mit zahlreichen Aufzeichnungsgeräten ausgestattet: Sensoren zur Messung von Druck, Niederschlag, Windrichtung und Stärke. Für die automatische Funktion verfügt der Turm über Sonnenkollektoren, Geräte zum Senden und Empfangen von Internet-Signalen. Der Mastturm ist 5 Meter lang.
„Ein Firmenkunde aus Deutschland, der den Bau eines Windparks in der Region Odessa in der Ukraine plant, beauftragte die Lieferung von Waren zu DDP-Bedingungen und den anschließenden kostenlosen Transport zum Empfänger in der Ukraine. Vor Beginn der Bauarbeiten mussten Untersuchungen vor Ort durchgeführt werden. Das deutsche Unternehmen hat noch keine juristische Person in der Ukraine registriert, die die Waren importieren und auf seinen Namen abfertigen kann. Der Kunde hat einen Servicevertrag abgeschlossen, bei dem der Importeur der AsstrA-Partner-Zollmakler in der Ukraine war“, sagt die Projektkuratorin, Expertin für außenwirtschaftliche Tätigkeit, Svetlana Koshevaya.
Der Turmtransport ist die Lieferung zu DDP-Bedingungen von (eng. Delivered Duty Paid) von Deutschland in die Ukraine. Nach Incoterms 2020 setzt eine solche Lieferung mit Zahlung von Zollgebühren an den angegebenen Ort voraus, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware zur Verfügung stellt, die einer Export- und Zollabfertigung unterzogen wurde und zum Entladen aus dem Fahrzeug bereit ist. Die Bezahlung von Zollformalitäten, Zoll- und sonstigen Gebühren, die Verantwortung und Risiken für den Transport waren auf der Verkäuferseite.
Der Turmexport aus Deutschland und das EUR.1-Zertifikat wurden von einem Team einer Unternehmensgruppe im deutschen Magdeburg ausgestellt. Die Bescheinigung ist für die zollfreie Einfuhr europäischer Waren in die Ukraine gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und den Mitgliedstaaten erforderlich. Zum ersten Mal beauftragte der Kunde den Export im Namen seiner eigenen juristischen Person, ohne Subunternehmer einzubeziehen. Das AsstrA-Team erbrachte Beratungsdienstleistungen und half dabei, die Details des Verfahrens für den Export und die Ausgabe von EUR 1 zu verstehen.
„Die Ladung musste vor Ende März dieses Jahres geliefert werden. Das Vertragsunternehmen hat lange Zeit mit dem Sammeln und Verpacken von Strukturelementen im Lager verbracht. Der Kunde befürchtete, dass es aufgrund restriktiver Maßnahmen wegen der COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen im Projekt kommen würde. Aber der Transport ging schnell und mit Zollformalitäten dauerte 6 Tage. Die Einfuhrabfertigung wurde am 29. März in Kiew abgeschlossen, und am nächsten Tag wurde die Ladung bereits zur Installation am Bestimmungsort - einem Feld in der Region Odessa - entladen. Die von den Kunden gesendeten GPS-Koordinaten haben dazu beigetragen, den Ort des zukünftigen Energieprojekts zu finden“, fügt Yelena Krasiy hinzu, Spezialistin in der Abteilung für Sammelgut.