Am 2. Oktober 2018 hat eine in der Republik Belarus registrierte Tochtergesellschaft AsstrA den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB) gemäß dem neuen Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) erhalten. Der Status wird in allen EAWU-Mitgliedsländern anerkannt. Wir haben mit Nikolaj Epichow, dem Spezialisten, der für Zolltransitverfahrenverantwortlich ist, über die Vorteile des neuen Status für AsstrA-Kunden gesprochen:
- Nikolaj, warum war es wichtig dieses Zertifikat zu erhalten?
Es ist zu beachten, dass die juristische Person „Asstra Weißrussland“ bereits im Jahr 2008 den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erhalten hat. Damals war es ein „gutgläubiger Teilnehmer der Außenwirtschaftstätigkeit“, und dieser Status wurde nur in der Republik Belarus anerkannt.
Mit der Zeit haben sich die Zollvorschriften geändert und die Arbeitsformen und-methoden der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wurden vervollkommnet. Am 1. Januar 2018 trat der neue EAWU-Zollkodex in Kraft, der die ZWB-Funktionen erheblich erweiterte.
Eine der Vereinfachungen für einen ZWB besteht darin, dass die Sicherheit für Zollzahlungen beim Zolltransitverfahren nicht gewährleistet wird, wenn der Anmelder des Verfahrens ein Spediteur mit dem ZWB-Status ist.
Gemäß dem TIR-Übereinkommen gewährleistet das Carnet TIR den nationalen Zollbehörden der Republik Belarus die Zollauszahlung in der Höhe von bis zu 60.000 Euro. Dieses Dokument gilt nicht für die die Beförderung der Waren mit Zollzahlungen über 60.000 Euro sowie für die Beförderung von Alkohol und Tabak. Mit anderen Worten, ist das Carnet TIR kein universelles Tool. Fällt die Beförderung unter die Kategorie der Ausnahmen, so gelten für sie besondere Verfahren der nationalen Zollsicherheit für Zollzahlungen. In der Regel sind es folgende Entscheidungen:
Die erste Variante ist die Begleitung durch die Sicherheitsabteilung des Innenministeriums „Ochrana" (Wache). Die Zahlung wird in Höhe von 0,5 Dollar pro Kilometer berechnet. Im Falle der Lieferung in die Russische Föderation und weiter kommt der LKW in Begleitung der Überwachung in Zollzwischenlager an, wo auch ein Teilzeitaufenthalt ab 100 US-Dollar kostet.
Die zweite Variante ist die Ausstellung einer Bürgschaft in Höhe von bis zum 0,6% des Zollbetrages.
Die dritte Variante besteht darin, auf die Dienstleistungen eines Zollbeförderers zuzugreifen, wodurch die Transportkosten um + 10-15% steigen.
Nun schlage ich vor, auf die Beförderungsbedingungen im Rahmen des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten einzugehen. Die in der Republik Belarus registrierte Tochtergesellschaft AsstrA bezahlt dem Agenten des Republikanischen Einheitsunternehmen „Beltamoschservice" die Erteilung einer Versandanmeldung an der Grenze der Republik Belarus, und die sogar teure Fracht des Kunden kann ungehindert durch das EAWU-Gebiet fahren.
Aufgrund des ZWB-Status in Bezug auf alle Waren, die in die Eurasische Union gelangen, können die AsstrA-Experten das Zollversandverfahren ohne zusätzliche Mittel zur Gewährleistung der Zahlung von Zollgebühren eröffnen. Wo ist das Schlüsselwort in diesem Satz? Wir können den Zolltransit für alle Waren arrangieren.
Welche Verfahren müssen eingehalten werden, um ein Zertifikat zu erhalten?
Im Jahr 2018 hatten wir bereits den ZWB-Status, denwir nach dem Zollkodex der Zollunion erhaltenhaben. Das Unternehmen kann es während der Übergangszeit (2 Jahre) und nur in Belarus nutzen.
Um den ZWB-Status zu erhalten, bestand die Hauptaufgabe darin, die notwendigen Verfahren nach dem neuen EAWU-Zollkodex durchzuführen. Das neue Zertifikat ermöglicht die Eröffnung von Zolltransitverfahren für die Beförderung der Waren von AsstrA-Kunden in allen Zollgebieten des EAWU-Mitgliedstaates.
Der Erhalt des Zertifikats - wie es sich herausgestellt hat - war keine schnell lösbare Aufgabe - der Prozess wurde Anfang April eingeleitet, während das Unternehmen erst im Oktober das Zertifikat erhalten hat.
Dazwischen schloss das AsstrA-Unternehmen die neuen Verträge im Rahmen der Anforderungen des neuen EAWU-Zollkodex mit jeder Niederlassung des Republikanischen Einheitsunternehmens „Beltamoschservice". Auf Antrag unseres Unternehmens wird die Versandanmeldung von den Mitarbeitern des Republikanischen Einheitsunternehmens „Beltamoschservice"ausgefertigt, die sich direkt an den Grenzübergängen befinden,mit der Bereitstellung von erforderlichen Dokumentenin die Zollbehörde. Vorbehaltlich der erforderlichen Voraussetzungen lässt die Zollbehörde das Zolltransitverfahren zu, ohne Sicherung von Zollzahlungen zu gewährleisten.
Mit anderen Worten, ist das AsstrA-Unternehmen für die Zollbehörden der Garant für die Zollauszahlungen für die zu befördernden Waren. Zum einen ist dies ein großes Vertrauen, zum anderen eine große Verantwortung. Das Zolltransitverfahren unter dem ZWB-Status kann ausschließlich für die Beförderung von Fracht durchgeführt werden, die von einer juristischen Person expediert wird, die ein Mitglied der AsstrA-Unternehmensgruppe ist.
Derzeit ist AsstrA eine der 23 juristischen Personen in der Republik Belarus, die gemäß den Bestimmungen des neuen EAWU-Zollkodex in das Register der Wirtschaftsbeteiligten eingetragen wurden. So können Firmenkunden zusätzliche Kosten für den Versand von teuren Waren, Alkohol und Tabakwaren vermeiden.
Der ZWB-Status bedeutet für die AsstrA-Kunden die Einfahrt durch jede internationale Fahrzeugkontrollstelle der Republik Belarus, die Zulieferung an jede Zollbehörde des EAWU-Staates ohne Kaution und Begleitung. Und natürlich ist es eine 100%-ige Ersparnis.
Unser nächster Schritt ist die Ausweitung der Nutzung des ZWB-Status und die Zusammenarbeit mit den Zollvertretern an den begehrtenmehrseitigen Fahrzeugkontrollstellen der Russischen Föderation bereits im Jahr 2019.