Laut UN-Statistiken beträgt der Anteil der Gefahrengüter an dem gesamten Güterumsatz ca. 50%. Die ordnungsgemäße Organisation der Gefahrenguttransporte im Straßenverkehr, mit der Bahn, mittels Luftfracht und im Seeverkehr hat für viele Industriebranchen eine strategische Bedeutung. Absender und Empfänger von Gefahrengut sind in der Regel Unternehmen, die sich mit der chemischen, petrochemischen, pharmazeutischen Industrie und mit dem Bergbau befassen. Von diesen Unternehmen sehr gut geleistete Arbeit sowie die Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen in den jeweiligen Branchen sind für die Gewährleistung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums von vorrangiger Bedeutung. AsstrA unterstützt ihre Kunden bei der Inanspruchnahme sämtlicher Möglichkeiten des Gefahrenguttransports mit sämtlichen Transportmitteln in dem internationalen Verkehr, bei der Optimierung von Logistikprozessen und Erschließung neuer Märkte der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, Westeuropas und Asiens. Unsere Spezialisten entwickeln neue Liefermuster unter Berücksichtigung des spezifischen Charakters der Ladung, überwachen die Beachtung von rechtlichen, technischen und gesundheitlichen Bedingungen. Dank der Zusammenarbeit mit bewährten Lieferanten von Transportdienstleistungen können wir eine kulante Preispolitik einleiten und das hohe Niveau der Kundenbetreuung aufrechterhalten.
MEHR INFORMATIONEN
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TRANSPORTGRUNDSÄTZE BEI DER BEFÖRDERUNG VON GEFAHRGUT
Die Grundsätze des Gefahrenguttransports können als das System von rechtlichen und technischen Dokumenten, die von zuständigen Behörden der jeweiligen Länder, Regionalvereinigungen, internationalen Organisationen allgemeinen oder spezifischen Charakters angenommen wurden, bezeichnet werden. Die Komplexität und Vielfalt von Regelungsquellen erschwert im wesentlichen Maße die Umsetzung des internationalen Gefahrenguttransports, weil in jedem Land angenommene Klassifikationen und Verfahren sich voneinander unterscheiden können.
Luftfracht
Die Vereinheitlichung entsprechender Vorschriften und Verfahren in dem Sektor des Gefahrenguttransports Deutschland-GUS-Staaten mittels Luftfracht wird von einer Reihe von Übereinkommen und internationalen Rechtsakten zur Organisation im Luftfrachtbereich geregelt. Die meisten Arbeiten an der Vereinheitlichung und Systematisierung der Luftfrachtgrundsätze werden von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) durchgeführt. ICAO hat detaillierte technische Anleitungen eingeleitet betreffend den sicheren Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Technische Anleitungen beinhalten ein gemeinsames Klassifikationssystem von Gefahrengütern. Die Anleitungen berücksichtigen den Begriff von »Gefahrengutladungen« und unterscheiden zwischen neun Kategorien (Klassen) von Substanzen entsprechend den Gefahrenkriterien: Entzündbarkeit, Entzündung, radioaktive und ätzende Eigenschaften, etc. Einige Klassen haben eine kompliziertere Struktur. Zum Beispiel: Ladungen, die der Klasse 6 zugeschrieben werden können, teilen sich in toxische (Unterklasse 6.1.) und infektiöse (Unterklasse 6.2.) Stoffe auf. Technische Anleitungen regeln in detaillierter Art und Weise die Grundsätze der Kennzeichnung, Verpackung, Registrierung, Betreuung, Beförderung sowie besondere Vorhaben nach Gewährleistung der sicheren Luftfahrt, Anforderungen an die Flugzeugbesatzung u.s.w. Der Lufttransport ist für einige Substanzen strengstens untersagt. ICAO verbietet, einige ätzende, toxische und radioaktive Stoffe mit dem Flugzeug zu befördern.
Straßenverkehr
Zur Vereinheitlichung der Grundsätze im Bereich des internationalen Gefahrenguttransports im Straßenverkehr hat die UN-Organisation die Entwicklung eines besonderen internationalen Vertrages eingeleitet. Aus dieser Initiative ist der ADR-Vertrag hervorgegangen, der sich auf den Gefahrenguttransport im Straßenverkehr bezieht. Der ADR-Vertrag ist eine der bekanntesten Unifizierungen im Transportsektor: das funktioniert nicht nur in den Ländern der Europäischen Union, aber auch in Aserbaidschan, Kasachstan, Marokko. Der ADR-Vertrag führt auch eine einheitliche Klassifizierung von Gefahrengütern ein, ähnlich wie beim Lufttransport. Gemäß dieser Klassifikation wurden auch neun Kategorien (Klassen) von Substanzen ausgesondert, wobei als Kriterium die Gefahrenquellen angenommen wurden. Jede Klasse hat ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften. In Abhängigkeit von diesen Eigenschaften regelt der ADR-Vertrag notwendige Bedingungen und Vorschriften in Bezug auf den Gefahrenguttransport im Straßenverkehr.
Seetransport
Die wichtigsten Grundsätze des Seetransports von Gefahrengütern wurden in dem globalen internationalen Übereinkommen aus dem Jahre 1974 beschrieben. Das detaillierte Verfahren des Seetransports von Gefahrengütern, entwickelt von der Internationalen Seeschifffahrt-Organisation (IMO), ist in den Sonderakten der Organisation enthalten. Der Internationale Code für gefährliche Güter im Seeverkehr, herausgegeben von IMO, beinhaltet auch die Definition »Gefahrengüter«, die neun Gefahrenklassen, abhängig von der Gefahrenquelle, beschreibt. Maritime Dangerous Goods Code ist ein komplexes rechtliches Instrument, das klare Beförderungsverfahren gefährlicher Substanzen und Materialien definiert. Der IMO-Code berücksichtigt nicht nur potentielle Gefahren einiger Substanzen für den Seetransport, die Besatzung des Seeschiffes und anderer beförderter Waren, sondern auch das hohe Risiko der Verschmutzung der Umwelt und des Seeverkehrsraums.
Schienentransport
Der Gefahrenguttransport mit der Bahn ist in den Anhängen zu dem COTIF- und SMGS-Übereinkommen sowie regionalen Rechtsakten, die durch die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten angenommen wurden, geregelt. Die Grundsätze des Gefahrenguttransports mit der Bahn ähneln deren Struktur nach den Grundsätzen des Gefahrenguttransports mit anderen Transportmitteln. Entsprechende beim Bahntransport angenommene Dokumente beinhalten eine einheitliche Klassifikation der Gefahrengüter, Anforderungen an die Verwendung spezieller Kennzeichnungen und Verpackungen sowie betreffend bei der Betreuung des Bahntransports eingesetzte Mitarbeiter. Eine wichtige Bedingung beim Bahntransport von Gefahrengütern ist dessen Umsetzung in einer entsprechenden Entfernung von Wohngebäuden.
Der Gefahrenguttransport wird durch internationale und nationale Rechtsdokumente geregelt. Bei dem Gefahrenguttransport mittels Luftfahrt und Seefahrt werden nicht nur die Akte von staatlichen Einrichtungen mit eng gefasster Zuständigkeit, sondern auch besondere Kodexe genutzt, wie der Luftkodex, Wasserkodex.
Alle obigen Grundsätze können in einige Kategorien unterteilt werden: Grundsätze für Frachtführer, Grundsätze der Schulung und Ausstattung von Fahrzeugen und Containern, Vorschriften betreffend die Materialbeförderung, abhängig von der Gefahrenklasse, Grundsätze der Be-und Entladung abhängig von der Gefahrengutklasse und dem Transportmittel, Grundsätze der Kennzeichnung und Verwendung von Gefahrenkennzeichnungen, Vorschriften zu den Verpackungen von Gefahrengütern, Vorschriften betreffend die Dokumentation.
AsstrA beobachtet regelmäßig Änderungen in den landesbezogenen und internationalen Regelwerken zu dem Gefahrenguttransport und garantiert eine sichere und schnelle Lieferung unter Beachtung der besonderen Merkmale des jeweiligen Gefahrenguts.
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ANFORDERUNGEN, ANLEITUNGEN UND DOKUMENTE FÜR DEN GEFAHRENGUTTRANSPORT
Die Anforderungen an den Gefahrenguttransport sowohl im Straßenverkehr als auch mit anderen Transportmitteln hängen von der Gefahrengutklasse des Stoffes ab und beinhalten Anforderungen an die Verwendung der jeweiligen Verpackung (Mehrwegverpackung oder Kombinationsverpackung; glaubwürdige oder sehr glaubwürdige Verpackung), Identifikation der Ladung und deren Kennzeichnung, Grundsätze der Vornahme der Be- und Entladung, Umladung etc. Rechtsdokumente, die die Grundsätze der Gefahrengutbeförderung definieren, enthalten eine Liste von Verfahren und Dokumenten, deren obligatorische Erledigung dem Transport vorausgeht.
Das Dokumentenpaket für den Gefahrenguttransport im Straßenverkehr beinhaltet folgende Bestandteile:
- Zertifikat (Lizenz) für den Gefahrenguttransport im internationalen Straßenverkehr;
- analog dazu Genehmigung für den Gefahrenguttransport im Straßenverkehr, wenn der Verkehr auf Bundestraßen zustande kommt sowie in anderen Fällen;
- Frachtbrief mit entsprechenden Kennzeichnungen, wie: Name, Identifizierungsnummer, Gefahrengutklassen etc.;
- sonstige Dokumente.
Das Dokumentenpaket für den Gefahrenguttransport im Luftverkehr beinhaltet folgende Bestandteile:
- Zertifikat (Lizenz) für die Abnahme und Betreuung der Gefahrengüter im Luftverkehr;
- Zollerklärungen für Gefahrengüter;
- Frachtbrief mit entsprechenden Kennzeichnungen, wie: Name, Identifizierungsnummer, Gefahrengutklassen etc.;
- sonstige Dokumente.
Das Dokumentenpaket für den Gefahrenguttransport im Seeverkehr beinhaltet folgende Bestandteile:
- Zertifikat (Lizenz) für den Gefahrenguttransport im See-und Binnenschiffsverkehr;
- Zertifikat (Lizenz) für die Beladung/Entladung gefährlicher Substanzen und Materialien im See-und Binnenschiffsverkehr;
- Seefrachtbrief mit entsprechenden Kennzeichnungen, wie: Name, Identifizierungsnummer, Gefahrengutklassen etc.;
- sonstige Dokumente.
Zu den zum Gefahrenguttransport mit der Bahn notwendigen Dokumenten gehören:
- Zertifikat (Lizenz) für den Gefahrenguttransport mit der Bahn;
- Zertifikat (Lizenz) für die Beladung/Entladung gefährlicher Substanzen und Materialien im Bahnverkehr;
- Konformitätszertifikat des umgesetzten Bahntransports mit den technischen Anforderungen;
- Frachtbrief mit entsprechenden Kennzeichnungen, wie: Name, Identifizierungsnummer, Gefahrengutklassen etc.;
- sonstige Dokumente.
Besonders wichtige Anforderung während des Prozesses des Gefahrenguttransports, — Nutzung von Spezialfahrzeugen und Containern. AsstrA arbeitet mit internationalen Fluggesellschaften und Transportpartnern zusammen, die über viel Erfahrung und Know-how im Bereich des Gefahrenguttransports verfügen. Unser eigener Fahrzeugpark ist für den Gefahrenguttransport im Straßenverkehr geeignet. Im unseren Team arbeiten qualifizierte Mitarbeiter, die entsprechend geschult wurden und eine Genehmigung für die Arbeit mit Gefahrengütern erhalten haben. Unsere Geschäftspartner — verlässliche Transportunternehmen — verfügen auch über sämtliche notwendigen Lizenzen und Zertifikate.
AsstrA hat das SQAS-Zertifikat des Europäischen Verbands der Chemischen Industrie CEFIC erhalten, das die Beachtung der Sicherheitstechnik, des Arbeits- und Umweltschutzkodex, hohes Qualitätsmanagementniveau während der Beförderung von chemischen Gefahrengütern bestätigt. Unser Unternehmen gewährleistet sichere, innovative, effiziente Dienstleistungen für den Gefahrenguttransport, die den Anforderungen des internationalen Rechts genügen. AsstrA bietet komplexe Dienstleistungen der Lieferung von Substanzen und Materialien, die zu den Gefahrengutklassen 2, 3, Unterklasse 4.1., 4.3., Unterklasse 5.1., 5.2., Klasse 6 Unterklassen 6.1., 6.2., 8, 9 gehören. Da der Gefahrenguttransport mit einem hohen Risiko verbunden ist, gewährleistet AsstrA die Versicherung der Ladung. Darüber hinaus hat AsstrA in Bezug auf die beförderte Ware eine Haftversicherung für den Betrag von 3 000 000 EUR in jedem Versicherungsfall abgeschlossen. Unser verlässlicher Partner bei den Haftversicherungen ist Zurich Versicherung AG (Schweiz).
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UNSERE FÄHIGKEITEN BEIM GEFAHRENGUTTRANSPORT